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Nachlassplanung

Unser besonderes Interesse gilt der Nachlassplanung. Diese ist nicht zwangsläufig mit rein erbrechtlichen Überlegungen gleichzusetzen, Nachlassplanung bedeutet mehr. Sie stellt die Frage der Überleitung des eigenen Vermögens in einen größeren Rahmen. Die Aufbereitung sowohl des Betriebs- als auch des Privatvermögens mit dem Ziel, es optimal in die nächste Generation überzuleiten, ist keine ausschließlich erbrechtliche Maßnahme. Wer überlegt, in welcher Form und wem er sein Vermögen hinterlassen will, muss wissen, wie sich die gesetzliche Erbfolge darstellt und welche abweichenden Möglichkeiten sich ihm bieten.  Dabei gehen wir sowohl auf erbrechtliche Fragestellungen und Problemlösungen, als auch auf Möglichkeiten der Vermögensstrukturierung im Rahmen von Güterstandsregelungen und Vollmachten sowie gesellschaftsvertragliche Strukturierungsmaßnahmen ein.