Unser besonderes Interesse gilt der Nachlassplanung.
Diese ist nicht zwangsläufig mit rein erbrechtlichen Überlegungen
gleichzusetzen, Nachlassplanung bedeutet mehr. Sie stellt die Frage der
Überleitung des eigenen Vermögens in einen größeren Rahmen. Die
Aufbereitung sowohl des Betriebs- als auch des Privatvermögens mit dem
Ziel, es optimal in die nächste Generation überzuleiten, ist keine
ausschließlich erbrechtliche Maßnahme. Wer überlegt, in welcher Form und
wem er sein Vermögen hinterlassen will, muss wissen, wie sich die
gesetzliche Erbfolge darstellt und welche abweichenden Möglichkeiten
sich ihm bieten. Dabei gehen wir sowohl auf erbrechtliche
Fragestellungen und Problemlösungen, als auch auf Möglichkeiten der
Vermögensstrukturierung im Rahmen von
Güterstandsregelungen und Vollmachten
sowie gesellschaftsvertragliche
Strukturierungsmaßnahmen ein.



