Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ist es unerlässlich, die
Kernkompetenzen je nach Unternehmensgröße zu bündeln. Deshalb bietet es
sich in vielen Fällen an, die Erstellung von Finanzbuchhaltung,
Jahresabschluss und die Steuerberatung auszulagern. Ziel der Auslagerung
ist es, Ihnen entscheidungsadäquate und nach Ihren Wünschen aufbereitete
Daten neben den regulatorisch notwendigen Informationen zur Verfügung zu
stellen. Daher fallen in diesen Fokus folgende Dienstleistungen:
- Erstellung von Finanzbuchhaltungen (auch von Sondervermögen und Kapitalanlagegesellschaften),
- Erstellung von Auswertungen und Controllingtools nach Ihren Wünschen, d. h. zugeschnitten auf das Institut und die Entscheidungsträger,
- Erstellung von Jahresabschlüssen unter Berücksichtigung der RechKredV und Vorbereitung Unterlagen und Informationen nach PrüfBV,
- Unterstützung bei Erstellung des Lageberichts,
- Begleitung der turnusmäßigen Prüfung des Jahresabschlusses und auch von Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG,
- Steuer- und Rechtsberatung mit Fokus auf Finanzdienstleistungen. Dies beinhaltet sowohl die Umsetzung der anlegerorientierten steuerrechtlichen Regelungen (z. B. Abgeltungsteuer und Verlusttöpfe => Umsetzung in Ihrer Prozesslandschaft) als auch Regelungen des Investmentsteuerrechts und
- Begleitung von Betriebsprüfungen.



