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Betriebswirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Beratung

Nicht immer hat ein Institut die optimale Größe, um alle Leistungsbereiche eigenständig abdecken zu können. Der Rückgriff auf externe Kapazitäten und Kompetenzen leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Schonung eigener Ressourcen und zur Qualitätssicherung.

Wir bieten Ihnen:

  • Outsourcing von Interner Revision, Meldewesen und Rechtsfragen,
  • Beratung beim Aufbau von Planungen und Controlling, Implementierung und Überwachung von Geschäftsprozessen,
  • Vorbereitung von Erlaubnisanträgen und Anträgen auf Erlaubniserweiterungen,
  • Quick-Checks – Identifizierung von Verbesserungspotentialen in den Prozessen der internen Revision, im Risikomanagement (MaRisk) oder der Offenlegung (§ 18 KWG).

Die - je nach Betriebsgröße teilweise oder vollständige - Auslagerung der oben angeführten Bereiche auf oder Beratung durch branchensachverständige Wirtschaftsprüfer ist gängige Praxis. Ein Mehrwert ergibt sich für die Unternehmensleitung unter der Berücksichtung der jeweiligen Betriebsgröße dann, wenn sie auf einen leistungsfähigen Dienstleister zugreifen kann, der die vorhandenen Kompetenzen optimal ergänzt.