Wir fassen die „Finanzdienstleistungsbranche“ als ganzheitlichen Bereich
auf. Deshalb können wir aufgrund unserer Erfahrung auch die Beratung der
für Kreditinstitute, Finanzdienstleistern, Haftungsdächer und
Versicherungsgesellschaften selbständig tätigen Handelsvertreter und
Makler übernehmen. Selbstverständlich sind wir in der Lage, die Spezifika
im Geschäft der Handelsvertreter und Makler, die sich aus dem
Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbereich ergeben, adäquat in
unserer Dienstleistung abzubilden. Zu unserem Dienstleistungsportfolio
gehören:
- Erstellung von Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüssen,
- Prüfung von Jahresabschlüssen,
- Prüfung gemäß Makler- und Bauträgerverordnung und Durchführung des vereinfachten Prüfverfahrens gemäß Makler- und Bauträgerverordnung,
- Umfassende Rechts- und Steuerberatung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des provisionabhängigen Geschäfts und der damit verbundenen Hilfsgeschäfte, insb. unter umsatzsteuerrechtlichen Aspekten,
- Beratung in der Organisationsoptimierung, Restrukturierung und im Compliance-Bereich (Umsetzung der Anforderungen gemäß § 34c und § 34d GewO, sofern die Tätigkeit nicht über eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG abgedeckt ist, z. B. Beratungsprotokoll),
- Begleitung von Betriebs- und anderen Prüfungen und
- Begleitung des Kontakts mit den Aufsichtsbehörden.



