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Prüfung von Instituten und diesen nahe stehenden Unternehmen

Bei den Kreditinstituten zählen die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 340k HGB i. V. m. §§ 28, 29 KWG, die Prüfung gemäß § 36 Wertpapierhandelsgesetz, die Prüfung des Depotgeschäft und die Prüfung der Beachtung der Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz zu den wesentlichen gesetzlichen Prüfungen. Bei den Finanzdienstleistungsinstituten könen im Wesentlichen die folgenden Prüfungen zu den gesetzlichen Prüfungen zählen:

  • Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 340k i.V.m. §§ 28, 29 KWG,
  • Prüfung gemäß § 36 WpHG,
  • Prüfung der Beachtung der Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz und
  • eventuell eine Prüfung gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung.

Jahresabschlussprüfungen bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten umfassen nicht nur die Prüfung des handelsrechtlichen Abschlusses und des Lageberichts sondern auch die organisatorischen Pflichten der Institute. Darunter fällt insbesondere die Prüfung und Beurteilung der Angemessenheit von zum Beispiel des Risikomanagements und Meldewesens. Im Vordergrund steht eine vorgezogene prozessorientierte Prüfung mit unterjähriger Berichterstattung an die Auftraggeber. Hierdurch soll der Leitgedanke der überarbeiteten Prüfungsberichtsverordnung vorzeitig umgesetzt werden.  Wir beurteilen in unserer Berichterstattung, ob die Organisation ordnungsgemäß und risikogerecht ausgestaltet ist und ob die Instrumente zur Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken angemessen ist.