Rentenbezugsmitteilungsverfahren: Ein Großteil der deutschen Rentner ist mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes erstmals für das Jahr 2005 wieder in die Steuerpflicht gerutscht. Zur Prüfung des „Steueraufkommens“ der Rentner hat der Gesetzgeber für viele Betroffene unbemerkt im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes verschiedene Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt.
So sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds und private Rentenversicherer verpflichtet, jeweils bis zum 31. 5. des dem Rentenbezug folgenden Jahres die gezahlten Bezüge mitzuteilen.
Risikomanagementsystem: Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern wird die Finanzverwaltung nach vorläufiger Schätzung bundesweit 120 Mio Rentenbezugsmitteilungen auswerten. Zur Bewältigung dieser hohen Anzahl von Kontrollmitteilungen richtet die Finanzverwaltung ein Risikomanagementsystem ein. Ziel dieses Systems ist es, am steuerlichen Risiko orientierte Kriterien bei der Prüfung des einzelnen Steuerfalls anzulegen, deren Kriterien für die Rentnerinnen und Rentner, Pensionäre usw. jedoch nicht vorhersehbar sein sollen. Start dieses Systems ist das erste Quartal 2010.
Betroffene Rentner: Nach einer Fachinformation des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 10.8.2009 sind Rentner mit Jahres-Rentenbezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von mehr als 18.900 € (2006),17.600 € (2007) bzw. von 16.800 € in 2008 von einer Steuerpflicht betroffen, die bislang keine Steuererklärungen abgegeben haben. Bei Verheirateten gelten entsprechend die doppelten Beträge.
Stand: 12. September 2009



