Abgeltungsteuer: Seit dem 1.1.2009 werden Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungsteuer belastet. Rund sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Abgeltungsteuer reißen jedoch die Umsetzungsfragen nicht ab. Mit Schreiben vom 15.6.2009 (IV C 1 - S 2000/07/0009) hat das BMF auf zahlreiche Fragen des Deutschen Derivate Verbandes Stellung genommen. Eine interessante Antwort enthält das BMF-Schreiben zu den Bestandsprovisionen.
Bestandsprovisionen: Es entspricht dem üblichen Geschäftsgebaren, dass Kapitalanlagegesellschaften Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von so genannten Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen) zahlen. In vielen Fällen ist es üblich, dass die Kreditinstitute oder Finanzvermittler einen Teil der Provisionen an den Kunden weitergeben.
Das BMF sieht in der Rückvergütung von Bestandsprovisionen wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen und reiht die Zuwendungen in die steuerpflichtigen Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein. Damit geht mehr als ein Viertel der Rückvergütungen künftig an den Fiskus.
Stand: 12. August 2009



